Schulprogramm
der
Fridtjof-Nansen-Schule / Swatten Weg
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2.1 Schulausstattung
2.2 Rahmenbedingungen
3. Unterricht und Integrative
Erziehung
3.1 Vorschule
3.2 Hort
3.3 Gestaltung des Schultages
3.4 Pädagogische Maßnahmen
3.5 Leistungsbeurteilung
3.6 Koordination
3.7 Wahlpflichtangebote
3.8 Zusätzliche Angebote
3.9
Förderung und Integration
4.1 Mithilfe der Eltern
4.2 Schülermitwirkung
4.3 Pausenaktivitäten
4.4 Feste und Veranstaltungen
4.5 Ausflüge und
Schulfahrten
5.1 Einschulung der neuen Erstklässler
5.2 Unterrichtsvertretung
5.3 Zusammenarbeit mit den Eltern
6.1 Förderpläne
6.2 Erstellung der Förderpläne
6.3 Evaluation der
Fördermaßnahmen
1. Präambel
Nach Aussage des Bundesbildungsministeriums und der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung ist die gemeinsame Erziehung und
Ausbildung behinderter und nichtbehinderter Kinder ein wichtiger Beitrag zu
einem vorurteilsfreien, offenen und verständnisvollen Umgang miteinander.
Diese Erkenntnis führte auch in unserem Kollegium bereits zu Beginn der
achtziger Jahre zu einer pädagogischen Neuorientierung. Seit dem Sommer 1984
wurden bei uns Integrationsklassen eingeschult. Im täglichen Unterricht
ergab sich die Notwendigkeit zur konsequenten Individualisierung der Lern-
und Entwicklungsanregungen - eine Veränderung, von der alle Schüler der
I-Klassen profitierten.
Die Erkenntnis, dass heterogen zusammengesetzte Lerngruppen Schule und
Unterricht positiv veränderten und für alle Beteiligten eine Bereicherung
bedeuteten, führte auch in der Elternschaft zu einer breiten Akzeptanz des
Integrationsgedankens. Folgerichtig nimmt die Fridtjof-Nansen-Schule seit
dem Schuljahr 1991/92 auf Antrag des Kollegiums und der Schulkonferenz am
Schulversuch "Integrative Grundschule" teil. Unser Bestreben ist es, nicht
nur einzelnen Schülern mit einer durch ein Gutachten festgestellten
Behinderung bessere Lernbedingungen zu bieten. Möglichst alle Schüler aus
unserem Schuleinzugsbereich, also auch solche mit erhöhtem
sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lernens, der Sprache oder
des Verhaltens sollen die Chance erhalten, wohnortnah in ihrer zuständigen
Regelschule beschult zu werden. So wie sich das Kind in bestimmtem Umfange
den Bedingungen und Erfordernissen der Schule anpassen muss, müssen wir uns
in der Schule und im Unterricht gegenüber der Individualität der Schüler
öffnen.
2. Schule im Stadtteil Lurup
2.1
Schulausstattung
Im Schuljahr 2010/2011 beträgt die Anzahl der Schüler 548
und es wird sechs- bis siebenzügig unterrichtet. Damit ist die
Fridtjof-Nansen-Schule die größte Grundschule in Hamburg. Die Schule ist in
zwei Standorte gegliedert. Sowohl der Standort „Fahrenort“, als auch der
Standort „Swatten Weg“ verfügen über ein großes Schulgelände. Folgende
Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:
Fahrenort: 17 Klassenräume, 3 Differenzierungsräume, 1 Sachunterrichtsraum,
1 Musikraum, 1 PC Raum, 1 Jekiraum, 1 Pausenhalle, 1 Küche, 1 Holz-
Kunstwerkstatt, 1 Sinusraum, 1 Schülerbücherei, 2 Räume nutzt der Hort, 1
Turnhalle
Swatten Weg: Klassenräume für 10 Klassen, 3 Differentzierungsräume (davon
einer am Nachmittag als Hortraum), 1
Musikraum, 1 Medienzentrum (PC Raum und Bücherei in einem), 1 Jekiraum, 1
Pausenhalle, 1 Küche, 1 Holz- Kunstwerkstatt, 1 Sinusraum, 1 Aula, 1
Turnhalle, 1 Lehrschwimmbecken
An der Fridtjof-Nansen-Schule sind PädagogInnen aus unterschiedlichen
Berufsgruppen tätig. Die Vorschulklassen werden von Sozialpädagoginnen
geleitet. Die Integrationsklassen arbeiten im 3-Pädagogensystem. Die
Schülergrundstunden werden von GrundschulpädagogInnen erteilt
(Klassenlehrerinnen und gegebenenfalls FachlehrerInnen). Zusätzlich stehen
in den I-Klassen 2½ Sonderschullehrerstunden pro behindertem Kind zur
Verfügung. Darüber hinaus arbeitet in der Klasse eine Erzieherin (mit einer
¾-Stelle).
In den IR-Klassen wird im 2-Pädagogensystem gearbeitet. Auch hier werden die
Grundstunden von GrundschullehrerInnen erteilt. Zusätzlich erhalten die
Klassen 10 Stunden. Diese Doppelbesetzung, die in erster Linie Kindern mit
erhöhtem Förderbedarf zugute kommen soll, wird in der Regel von
SonderschullehrerInnen, teilweise auch von GrundschullehrerInnen oder
ErzieherInnen wahrgenommen. Außerdem erhalten SchülerInnen mit
Sprachproblemen Sprachförderung.
Die Schulleitung und die Sekretärin sind für beide Standorte zuständig, d.h.
die Sekretärin arbeitet zwei Tage pro Woche am Swatten Weg und drei Tage am
Fahrenort. An jedem Standort ist ein Hausmeister tätig.
2.2
Rahmenbedingungen
Sozialstruktur
Lurup gilt als sozialer Brennpunkt. In unserem Stadtteil gibt es einige
weniger belastete Wohngebiete mit Einzel- oder Reihenhausbebauung und
überwiegend stark belastete Gebiete, die zum großen Teil zum Einzugsgebiet
der
Diese Brennpunkteinschätzung wird durch die Zuordnung zu KESS 1,2 -
entsprechend der Lernstandserhebung aller Viertklässler in Hamburg -
deutlich, hiermit verbunden ist die Reduzierung der Klassenfrequenz. Sie
beträgt in der Regel 19.
Infrastruktur
Der Anteil der
Spielflächen an der Luruper Gesamtfläche beträgt 1,11%, derjenige der
öffentlichen Parks 1,15%. Beide Werte liegen im Vergleich zu anderen
Hamburger Stadtteilen deutlich unter dem Schnitt und zeigen die mangelnden
Bewegungsmöglichkeiten für unsere Schüler.
Die hohe Anzahl der nachfolgend aufgeführten Kinderbetreuungseinrichtungen
sind auch ein Indikator für die soziale Lage des Stadtteils:
·
4 Kindertagesheime der Vereinigung
·
4 Kindergärten der Kirchengemeinden
·
4 Kindergärten anderer Träger
·
2 Schulhorte
·
2 Pädagogische Mittagstische
Am Nachmittag stehen den Luruper Kindern zur Verfügung:
·
Stadtteilhaus
·
ein Spielhaus
3. Unterricht und integrative
Erziehung
3.1
Vorschule
Wenn die personellen
Voraussetzungen es erlauben, soll die Vorschule in das integrative Konzept
mit einbezogen werden (z.B. Sonderschullehrerstunden zur Diagnostik oder
zusätzliche Stunden einer Erzieherin in die Vorschule).
3.2
Hort in der Schule
Seit 1994 gibt es am
Standort Fahrenort einen Hort, seit 2009 auch am Standort Swatten Weg. Der
Hort ist eine Einrichtung auf dem Schulgelände, in der Kinder
-auch aus sozial schwachen Familien- vor und nach der Schule betreut
werden. Der Träger dieser Einrichtung ist der Hamburger Schulverein e.V.
Die entsprechenden
Räumlichkeiten wurden dem Verein von der Schulbehörde zur Verfügung
gestellt. Zur Zeit ist der Hort von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr
- 18.00 Uhr geöffnet.
Am Swatten Weg gibt es
außerdem ein Kindertagesheim und die Kinderstube Veermoor, der ebenfalls
Kinder von den Sozialen Diensten zugewiesen werden.
3.3
Gestaltung des Schultages
Der morgendliche Unterricht beginnt für die Schüler unserer Schule in den
einzelnen Klassen unterschiedlich. Wir führen eine für alle Schüler der
Klassen 1 offene Eingangsphase von
8.00 Uhr bis 8.18 Uhr durch. Die FachlehrerInnen werden in diese Phase mit
einbezogen. Diese Zeit kann unter anderem genutzt werden für Gespräche,
Spiele, Erledigungen der Klassenämter, Lesen und frei gewählte
Beschäftigungen.
Die Verlässlichkeit der Schule ist täglich von 8 Uhr bis 13 Uhr
gewährleistet.
Die Vermittlung vieler überfachlicher Kompetenzen erfolgt nicht nur im
Fachunterricht, sondern auch in Aktivitäten wie: Morgenkreis, Klassenrat,
Konzentra-tions,- Stille- und Entspannungsübungen, musischen Aktivitäten,
gemeinsamen Spielen, Lesen, Bewegungszeiten oder auch Übungsphasen in
einzelnen Lernbereichen, dienen der Rhythmisierung des Tagesablaufes.
3.4
Pädagogische Maßnahmen
Die Teams sollen möglichst klein gehalten werden. Alle PädagogInnen sollten
mehrere Jahre hintereinander in einer Klasse unterrichten.
SonderpädagogInnen, GrundschullehrerInnen oder ErzieherInnen mit
entsprechenden Qualifikationen können klassenübergreifende Angebote
offerieren (Wahlpflichtstunden, Lernkarussel, Mathezirkel, KinderKunstKlub).
In allen Klassen wird
zunehmend binnen- und zieldifferenziert gearbeitet, wobei
Werkstattunterricht, Projektunterricht u.v.a. abwechseln.
·
Unsere Priorität liegt im gemeinsamen Klassenunterricht.
· Die heterogene Schülerschaft
erfordert Binnendifferenzierung durch zieldifferentes Lernen und
Individualisierung des Unterrichts.
·
Äußere Differenzierungsmaßnahmen sollen in kurzen Abständen auf ihre
Richtigkeit überprüft werden,
maßgeblich sind die Bedürfnisse der betroffenen
Kinder.
· Klassenübergreifende
Förderangebote werden zur besseren Ausschöpfung der
Lehrerstunden erteilt, ebenso
Forderangebote für leistungsstarke Schüler.
Hierzu zählen z.B. das konzeptionelle Arbeiten im SINUS-Raum, die Teilnahme
am JeKi-Projekt oder auch das psychomotorische Schwimmen und Turnen, sowie
der Kinder-Kunst-Klub.
Um die Qualität des Mathematikunterrichtes an unserer Schule
weiterzuentwickeln arbeiten wir seit Sommer 2007 am bundesweiten
SINUS-Transfer Projekt mit. Im
Rahmen der zweijährigen Teilnahme am SINUS-Projekt ist an beiden Standorten
eine Mathematik-Werkstatt neu eingerichtet bzw. umgestaltet worden, in der
sich die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise mit der Mathematik
auseinandersetzen können. Seit Sommer 2009 nehmen wir an dem
Anschlussprojekt „SINUS an Primarschulen teil, das auf 4 Jahre angelegt ist.
Außerdem ist uns die musikalische Bildung unserer Schülerinnen und Schüler
sehr wichtig. Deshalb nehmen wir seit Sommer 2009 am JeKi-Projekt teil. Dazu
wurden an beiden Standorten durch die Hausmeister Nebenräume so umgestaltet,
dass zwei „JeKi-Räume“ entstanden sind. Alle unsere Zweitklässler lernen ein
Instrument.
Die Teilnahme am Projekt „alles>>Könner“ war 2008 für uns ein wichtiger
Schritt, um eine Lernkultur zu entwickeln, die durch Kompetenzorientierung,
Förderung individueller Lernprozesse, kooperative Lernformen und
lernförderliche Rückmeldesysteme gekennzeichnet ist.
3.5 Leistungsbeurteilung
Seit 1996 (Beschluss der Schulkonferenz) werden während der gesamten
Grundschulzeit an unserer Schule Berichtzeugnisse erteilt.
Dies ist eine logische Konsequenz der integrativen Beschulung und des
individualisierten Unterrichts. Klasse 1 bis 3 erhält ein Jahreszeugnis,
Ende des ersten Halbjahres finden verbindliche Elterngespräche statt. Im
vierten Schuljahr erhalten die Schüler Halbjahreszeugnisse zusammen mit der
Grundschulempfehlung für die weiterführenden Schulen. Ein Beratungsangebot
in Verbindung mit der Zeugnisausgabe besteht.
3.6 Koordination
In den I- und IR-Klassen hat die Koordination einen hohen Stellenwert, an
der alle in der Klasse tätigen PädagogInnen teilnehmen.
Neben den wöchentlichen verbindlichen Klassenkoordinationen finden
regelmäßig Stufenkoordinationen statt, bei Bedarf auch standortübergreifend.
3.7 Wahlpflichtangebote
Dieser Unterricht findet klassenübergreifend statt. Der Bereich "musische
Erziehung" kann auf eine Doppelstunde ausgeweitet werden. Im
Rotationsprinzip nehmen die Kinder innerhalb eines Schuljahres an zwei oder
drei Wahlpflichtangeboten teil, die z.B. Rhythmik, Instrumentalspiel,
Theater, Bewegung, Kunst und/oder Werken, aber auch Computerkurse
beinhalten. Die behinderten Kinder aus den Integrationsklassen bleiben
gegebenenfalls zusammen mit ihrer pädagogischen Begleiterin in einer Gruppe,
falls sie auf ihre Unterstützung angewiesen sind. Die Begleiterin ist für
die inhaltliche Gestaltung und Organisation mitverantwortlich.
3.8 Zusätzliche Angebote
Über die Stundentafel hinaus werden folgende Angebote erteilt:
· Am Vormittag: Chor / Flöten /
Pausenspiele / KinderKunstKlub / Türkisch /
Öffnung des Sinusraums / JeKI(Jedem Kind ein Instrument) /
Knobelunterricht
·
Am Nachmittag: Psychomotorik / psychomotorisches Schwimmen / KKK /
Lesementoren / Mathezirkel / Basketball / Türkisch
3.9
Förderung und Integration
Wir sind an unserer Schule bestrebt, die Förderung innerhalb des
Klassenverbandes umzusetzen.
Uns ist wichtig, jedem
Schüler die seinen Möglichkeiten entsprechenden optimalen Lernchancen
anzubieten und für eine angenehme, den einzelnen Schüler entlastende
Lernatmosphäre zu sorgen.
4.1 Mithilfe der Eltern
Unser Schulleben wird durch die aktive Mithilfe der Eltern unserer Schule
sehr unterstützt, z.B. beim Aufbau
und der Betreuung der Schülerbücherei, beim Sport- und Schwimmunterricht,
als Begleitung bei Ausflügen oder tatkräftige Unterstützung bei
Veranstaltungen und Festen (wie Laternenfest, Sponsorenlauf, Bazare,
Einschulungsveranstaltungen, Sport und Spielefeste …).
Besonders aktiv ist der Elternrat, der in Zusammenarbeit mit KollegInnen und
Schulleitung viel für ein gutes Gelingen von Schule beiträgt. So wurde der
Verein LuFisch gegründet, um das Lehrschwimmbecken zu erhalten, damit unsere
Schüler durchgehend vom Schulbeginn an regelmäßig Schwimmunterricht
erhalten.
4.2 Schülermitwirkung
An unserer Schule gibt es unterschiedliche Formen der Schülermitwirkung wie:
·
Klassensprecher und Klassenämter
·
Klassenrat
·
Schülerparlament und Schülervollversammlung
·
Patenschaften der Klasse 4 für Klasse 1
·
Spielgeräteausgabe
·
Säuberung des Schulgeländes
Mitwirkung bedeutet auch, die Gemeinschaft aller Schüler zu fördern, indem
Vorhaben klassenübergreifend durchgeführt werden.
4.3 Pausenaktivitäten
Um das Zusammenleben während der
Pausen zu regeln, wurde unter Beteiligung der Kinder eine Pausenordnung
erarbeitet. Während der Pausen haben die Kinder neben dem freien Spiel
verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten.
In der Pausenhalle:
·
Tischspiele
·
Malen
·
Lesen
·
Basteln in Ruhezonen
. Knobelaufgaben
Auf dem Schulhof:
·
Pausenspielgeräte
·
Fußballspiele
·
Sandspielplatz
·
Tischtennisplatten
. Im Sommer Sportplatzöffnung
für Klasse 3 und 4
Das vorhandene Pausenspielangebot wird
noch erweitert durch die Öffnung der Schülerbücherei und des Sinusraums.
4.4 Feste und Veranstaltungen
Im Laufe eines Schuljahres werden
sowohl klasseninterne als auch klassenübergreifende Feste gefeiert wie:
·
Laternenfest
·
Fasching
·
Weihnachtsfeiern der Klassen
·
Sommer- oder Sport- und Spielfest
Darüber hinaus finden Veranstaltungen statt wie:
· Projektwochen
· Basare zu Ostern oder zu
Weihnachten
· Theater- und Choraufführungen
. Opernaufführungen des
Konservatoriums
. Sponsorenlauf
.
Teilnahme an Wettbewerben: Schreib- und Lesewettbewerbe, Känguru,
Mathe-
olympiade, Hamburger
Schwimmmeisterschaften, Triathlon, Zehntellauf u.a.
.
Teilnahme an Wettbewerben: Schreib- und Lesewettbewerbe, Känguru,
Mathe-
olympiade, Hamburger
Schwimmmeisterschaften, Triathlon, Zehntellauf u.a.
4.5 Ausflüge und
Schulfahrten
Zu den Höhepunkten des Schullebens gehören die Ausflüge und Schulfahrten. Es
werden Schulfahrten mit und ohne Übernachtung durchgeführt. Bei den
Ausflügen werden das ZSU, die Bücherhallen, das KLIK Museum, HVV,
Waldspieltage, NABU und der museumspädagogische Dienst in Anspruch genommen.
5. Schulorganisation
5.1 Zukünftige 1. Klassen
Die einzuschulenden Erstklässler werden in Gruppen an je einem Nachmittag
von verschiedenen PädagogInnen auf ihren Entwicklungsstand hin beobachtet.
Parallel werden Elterngespräche geführt. Diese Informationen werden
zusammengetragen und helfen uns bei einer sinnvollen Klassenzusammensetzung
der Schulanfänger.
5.2 Vertretung in der Schule
Vertretungsunterricht führt häufig zu Qualitätsverlust und unterläuft das I-
und IR-Modell. Um diese Auswirkungen abzufedern, steht in den Klassen
aktuelles Unterrichtsmaterial für den Vertretungsfall zur Verfügung und
erfolgt möglichst durch eine Pädagogin aus dem Klassenteam.
Danach gilt folgende Reihenfolge:
1. Die Vertretungsreserve wird ausgeschöpft.
2. Die Teilungsstunden der Klasse werden aufgelöst.
3. Die IR-Stunden werden
aufgelöst. Als Ausgleich für die fehlenden Förderstun-
den werden die
betroffenen Klassen aus dem Vertretungspool versorgt.
4. Für Extremfälle, die gleichzeitige
Vertretung in mehreren Klassen notwendig
machen sollten,
auch bei Elternsprechtagen und pädagogischen Jahreskonfe-
renzen, sind auf
dem ersten Elternabend mit den Eltern für ihr Kind und evtl.
auch für Mitschüler
Lösungen für eine außerschulische Betreuung festzulegen.
5. In den I-Klassen wird
auch im Vertretungsfall eine Doppelbesetzung
angestrebt.
Bei langfristigen
Erkrankungen werden Vertretungslehrer aus dem dafür vorgesehenen Budget
eingestellt.
5.3 Zusammenarbeit mit den Eltern
Der Elternrat tagt monatlich und legt gemeinsam mit der Schulleitung die
Themen der Sitzungen fest. Dabei ist die Einbeziehung der Eltern in die
Planung des Schullebens Teil unserer Schulkultur. Offenheit und Transparenz
sind jedem Klassenlehrerteam selbstverständlich im Umgang mit den Eltern -
haben doch Eltern und LehrerInnen das gleiche Ziel: Das Beste für jedes
einzelne Kind!
|
Struktur des Stundenplans |
|
|
8.00 Uhr |
18 min |
|
8.18 Uhr |
90 min |
|
9.55 Uhr |
25 min |
|
10.20 Uhr |
90 min |
|
11.55 Uhr |
20 min |
|
12.15 Uhr |
45 min |
|
13.00 Uhr
Schulschluss |
|
6. Programmschwerpunkt
Unser Leitziel ist das Integrationsprinzip. Diesem Integrationsprinzip
folgend liegt der Schwerpunkt auf innerer Differenzierung:
· um die Klassengemeinschaft zu
fördern und zu erhalten
·
um zu verhindern, dass langfristig gemeinsamer Unterricht in
bestimmten
Leistungsfächern nicht
mehr möglich ist.
·
um sowohl besonders starken, als auch schwachen Schülern
individueller
gerecht werden zu können.
Um innere Differenzierung zu ermöglichen, werden - als Erweiterung des
herkömmlichen Unterrichts - folgende Unterrichtsformen angeboten:
· Werkstattunterricht
· Projektunterricht
· Wochenplan
·
Freiarbeit
Formen äußerer Differenzierung sollten einsetzen, wenn bei innerer
Differenzierung größere Probleme deutlich werden. Mögliche Formen sind:
· kurzfristige Einzelförderung,
um Gruppenfähigkeit herzustellen
· Kleingruppen zum Auffangen von
Lerndefiziten (möglichst kurzfristig, auf jeden
Fall zeitlich begrenzt)
· leistungsdifferenzierte
Arbeitsgruppen
· klassenübergreifende
Lerngruppen (z.B. Lern- Karussell)
·
jahrgangsübergreifende Lerngruppen (z.B. Mathezirkel)
6.1 Förderpläne
Im Laufe des Schuljahres
finden ausführliche Untersuchungen zur Lernausgangslage aller
Erstklässler statt. In zeitlich vorgegebenen Abständen werden die
mathematischen und schriftsprachlichen Kompetenzen der Erstklässler
überprüft. Die Ergebnisse dieser Testungen sind die Grundlage der Zuweisung
von Ressourcen zu den einzelnen Klassen. Durch die gute Strukturierung der
Beobachtung erhalten wir deutliche Hinweise auf Stärken und Schwächen jedes
einzelnen Kindes, ebenso auf einen vorhandenen oder zu erwartenden
Förderbedarf bei einzelnen Schülern. Da Förderbedarfe sich nicht nur auf den
Erwerb der Kulturtechniken beziehen, wird an der Fridtjof-Nansen-Schule
derzeit parallel zur Entwicklung der Kompetenzraster an einem diagnostischen
Leitfaden gearbeitet. Wenn Schüler in einzelnen Lernbereichen oder
Unterrichtsfächern den curricular vorgegebenen und den daran orientierten,
unterrichtlichen Lernanforderungen bei weitem nicht entsprechen können und
somit die auch bei innerer und äußerer Differenzierung realisierbaren
Lernwege nicht zielgleich nutzen können, dann sollte das alternative
unterrichtliche Angebot, das heißt die sonderpädagogische Förderung,
konzeptionell dokumentiert werden. Eine solche Dokumentation ist ein
spezieller Förderplan.
Dieser Förderplan benennt die zentralen Förderbereiche eines Kindes. Sie
können sowohl fachbezogener als auch fachübergreifender Art sein. Zum einen
sollten in einem solchen Förderplan erhebliche Abweichungen von den
Anforderungen des Regelschulplanes kenntlich gemacht werden, zum anderen
werden jene Bereiche aufgezeigt, in denen lehrplanmäßige Unterrichtung
- mit oder ohne zusätzliche Hilfen -
als möglich eingeschätzt wird.
Abweichungen von den Anforderungen des Regelschulplanes können sich im
Unterricht zeigen:
· in schulischen Lernbereichen
· im Lern- und Arbeitsverhalten
· im sozialen und emotionalen
Verhalten
· in der Motorik
· in der Wahrnehmung
· im sprachlichen Bereich
·
im kognitiven Bereich
6.2 Erstellung der Förderpläne
Ø
Ausgangslage feststellen
durch Beobachtung und Beschreibung der Schwierigkeiten sowie der Stärken und
Fähigkeiten des Kindes mit Hilfe von speziellen Beobachtungsbögen
Ø
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die sich der Schüler / die
Schülerin durch die Förderung aneignen soll:
·
Kompetenz im Fach Deutsch
·
Kompetenz im Fach Mathematik
·
Kompetenz in anderen Fächern
·
Kompetenzen bezüglich des Arbeits- und Sozialverhaltens
·
Steigerung des Selbstwertgefühls
Ø
Ausgewählte Förderungsmethoden und
-materialien, die durch verbindliche Absprachen im Team festgelegt werden
Ø
Terminplanung
·
Ort, Zeit, Frequenz und voraussichtliche Dauer der Förderung werden im Team
festgelegt.
Ø
Aufgabenverteilung
·
Es muss festgelegt werden, wer welche Förderanteile übernimmt (KlassenlehrerIn,
SonderschullehrerIn, Erzieherin, Beratungslehrerin, Sozialpädagoge/in oder
auch andere Dienste).
·
Zur Durchführung des Förderplanes ist das Team verpflichtet. Für die
Einhaltung und Koordination des Plans ist ein Teammitglied verantwortlich
und wird namentlich benannt.
Ø
Methoden und Materialien, mit denen die schulischen Leistungen der
SchülerInnen in unterschiedlichen Fächern gesteigert werden können.
·
z.B. PLUS, Kieler Lese- und Rechenaufbau, Dyskalkulie - Programme,
Sprachförderung, Sprachtherapie,
Wahrnehmungsförderung, Lerntherapie ….
Ø
Methoden und Materialien, mit denen das Arbeits- und Sozialverhalten der
SchülerInnen optimiert werden sollen
Ø
Maßnahmen, mit denen die Stärken der SchülerInnen gefördert werden sollen
·
z.B. Psychomotorik,
Rhythmik, Konzentrationsförderprogramme, verhaltenstherapeutische Programme,
Wahlpflichtunterricht
Ø
Einbeziehung des häuslichen und des außerschulischen Umfeldes
Ø
Veränderungen, die im häuslichen Umfeld der SchülerInnen herbeigeführt
werden können; Möglichkeiten, Eltern als Kooperationspartner zu gewinnen
Ø
Möglichkeiten, Unterstützung und Entlastung für die Familie zu organisieren
·
durch intensive Elternberatung durch das Team, gegebenenfalls auch durch die
Beratungslehrerin
·
durch Kontakte seitens des Teams zu anderen therapeutisch mit dem Kind
arbeitenden Personen und Organisationen wie z.B. Kindertagesstätten, Horte,
Soziale Dienste, Sprach- und Ergotherapeuten, Krankengymnasten usw., aber
auch direkt zu Ärzten, Psychologen oder diagnostischen Zentren wie z.B. das
Werner-Otto-Institut oder das Institut für Kindesentwicklung
6.3 Evaluation der vereinbarten
Maßnahmen
Um sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden
und um überprüfen zu können, ob das
erarbeitete Förderprogramm zum Ziel führt, es erreicht wurde oder verändert
werden muss, müssen die Fördermaßnahmen dokumentiert und kontinuierlich
bewertet werden:
·
Einschätzen und ggf. Dokumentation, in welchem Umfang die Förderziele
erreicht wurden
·
Benennen der mutmaßlichen Bedingungen für Fördererfolge
·
Benennen der mutmaßlichen Bedingungen für ausbleibende Fördererfolge
weitere diagnostische Klärung
·
Anschlussangebote (auch unter Einbezug anderer Dienste und Institutionen)
7.
Abschließende Anmerkungen
Schon seit 1984 - mit Einführung der Integrationsklassen - beschäftigen wir
uns an der
Mit der Einrichtung von Integrationsklassen, Integrativen Regelklassen und
individuellen Integrationsmaßnahmen wurden die organisatorischen und
pädagogischen Rahmenbedingungen für eine integrative Förderung und Erziehung
von SchülerInnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
geschaffen.
Wir halten die verbindliche Erstellung von Förderplänen für wichtig und
notwendig. Dabei ist uns nach den vielen Jahren durchweg positiver
Erfahrungen in unserer Arbeit ein Grundsatz besonders relevant: Präventive
Arbeit in den IR-Klassen ohne Stigmatisierung der Schülerinnen und Schüler.
Hier befinden wir uns im Einklang mit dem §51 des HmbSG Absatz 1:
"Zu den Festlegungen des Schulprogramms können gehören besondere Maßnahmen
zur Förderung spezifischer Schülergruppen, insbesondere von Schülerinnen und
Schülern mit Lernschwierigkeiten, von Schülerinnen und Schülern mit
besonderen Begabungen, von behinderten oder von Behinderung bedrohten
Schülerinnen und Schülern und von zwei- oder mehrsprachig aufwachsenden
Schülerinnen und Schülern."
Unser Programm soll Voraussetzung sein für die Verständigung im Team über
konkrete Förderziele und Maßnahmen und soll Umsetzungsstrategien
dokumentieren. So streben wir eine qualitative Verbesserung des Unterrichts
und des Lernverhaltens unserer Schüler an.
Wir bereits in der Präambel beschrieben, sind wir auf dem Weg, die
Beschlüsse der UN-Konvention bezüglich der Inklusion in unserer täglichen
Schulpraxis umzusetzen.